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Service, Nachrichten
14.11.2016, Deutschland

VOB 2016 für Bundesstraßenbau

In einem Rundschreiben wies das BMVI auf die Anwendung der VOB 2016 im Bereich Bundesstraßenbau.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert in ihrem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 23/2016 vom 6.10.2016 zur Herausgabe der Gesamtausgabe der VOB 2016. Diese ersetzt die VOB Gesamtausgabe 2012 sowie den zugehörigen Ergänzungsband 2015 und beinhaltet ebenfalls die bereits mit ARS Nr. 09/2016 zur Anwendung vorgeschriebenen Abschnitte 2 und 3 der VOB/A.

Das Rundschreiben geht – wie bereits die Einführungserlasse im Bundeshochbau und im Bereich Wasser- und Schifffahrt – auf die Änderungen der §§ 4a, 6, 7, 11 ff, 12a, 13, 14 und 14a im 1. Abschnitt der VOB/A sowie die Fortschreibung der VOB/C ein.

Mit Bezug auf die „Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)“ weist das BMVI darauf hin, dass die Regelungen der Gesamtausgabe der VOB 2016 für alle neuen Vergabeverfahren für Bauleistungen im Bundesfernstraßenbau ab dem 11.10.2016 (Tag der Veröffentlichung der Buchausgabe der VOB 2016) anzuwenden sind. Ein neues Vergabeverfahren beginnt mit der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung im Straßen- und Brückenbau empfiehlt das BMVI, für die im Zuständigkeitsbereich der Obersten Straßenbaubehörden der Länder liegenden Straßen entsprechend zu verfahren.

Das Rundschreiben des BMVI kann auf den Internetseiten unseres Partners bi medien eingesehen werden.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 11/2016

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