Rundschreiben zur Eignungsprüfung
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung äußerte sich in einem Rundschreiben zum Thema Eignungsprüfung.
Mitte August gab die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung das Rundschreiben WiTechForsch II G Nr. 2/2015 heraus, in dem sie sich zum Thema Eignungsprüfung im öffentlichen Auftragswesen äußert.
Einleitend erklärt die Senatsverwaltung, dass grundsätzlich vor der Angebotswertung die Eignungsprüfung der Bieter abzuschließen sind. Weiter schreibt sie, dass Eignungskriterien nicht Teil der Zuschlagskriterien sein dürfen.
„Handelt es sich um wiederholte oder regelmäßige Beschaffungen bei einem bestimmten Bewerber sind zumindest einmal jährlich entsprechende Nachweise für die Prüfung der Eignung zu verlangen.“
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Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung