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Sachsen-Anhalt: Mangel an Vergaben von Beraterverträgen?

Es sind deutliche Worte, die der Landesrechnungshof für die Vergabepraxis bei Beraterverträgen, Studien und Gutachten in Sachsen-Anhalt findet: Das Prozedere weise, wie bereits bei früheren Prüfungen festgestellt, „erhebliche Mängel“ auf, Ausnahmeregelungen seien „exzessiv“ genutzt worden. 

Zwischen 2014 und 2016 hat die Landesverwaltung 228 Verträge über insgesamt 7,4 Millionen Euro für Beratungsleistungen, Studien und Gutachten vergeben, die meisten davon in den Ressorts Finanzen und Landwirtschaft. In 120 Fällen erfolgte das freihändig oder im Verhandlungsverfahren. Bei 68 davon holten die Ministerien keinerlei Vergleichsangebote ein, sodass Verträge im Umfang von 1,4 Millionen Euro ohne jeglichen Wettbewerb vergeben wurden. 

Compliance-Regeln nötig 

Die Untersuchung der Behörde umfasste unter anderem auch Inhouse-Geschäfte und die Vergabe von Beratertätigkeiten der Investitionsbank. Sie stellte teils eine „kritische Nähe“ zu einzelnen Beratern fest und erwartet deshalb, dass das Land sich künftig an Compliance-Regeln halte. Darüber hinaus habe die Verwaltung ihre Vorlagepflicht nicht immer eingehalten und Gutachten mit einem Auftragswert von rund 3 Millionen Euro am Landtag vorbei vergeben. 

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