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Service, Nachrichten
22.10.2020, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Neues Vergabegesetz für Sachsen-Anhalt bald im Kabinett

Mit einem Vergabemindestlohn von 11,43 Euro will das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt das neue Vergabegesetz ins Kabinett einbringen.

Die Arbeit an einem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt kommt voran: Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will die Novelle spätestens Anfang November im Kabinett vorlegen, die Ressortabstimmung hat sie bereits durchlaufen. „Wir sorgen dafür, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen, im Wettbewerb um Aufträge nicht mehr das Nachsehen haben“, beschreibt der Minister ein Ziel der Überarbeitung.

So soll der zu vereinbarende Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nach Aussagen des Ministeriums bei 11,43 Euro liegen. Er würde gezahlt, wenn Tarifverträge fehlen. Damit orientiert sich der Entwurf an der Entgeltgruppe E1, Stufe 2, des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Tarifverträge als Kriterium

Grundsätzlich sollen Unternehmen den Zuschlag erhalten, die entweder nach Tarif handeln oder sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen. Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes sollen die Vergabestellen laut Ministerium künftig die Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse beim Bieter hinterfragen dürfen.

Quelle:

  • dpa
  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt auf dpa-Anfrage

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