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Service, Nachrichten
23.04.2020, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Sachsen-Anhalt erhöht Wertgrenzen für schnellere Vergabeverfahren

Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt erleichtert öffentliche Vergaben bis Ende 2020.

Magdeburg – Das Land Sachsen-Anhalt will über eine Verordnung zum Landesvergabegesetz die öffentliche Auftragsvergabe zunächst befristet bis Ende 2020 deutlich erleichtern. Kommunen sollen dadurch Vergaben schneller auslösen können und so die Industrie, den Handel und das Handwerk in der Corona-Krise unterstützen.

Dazu Wirtschaftsminister Willingmann am Mittwoch in Magdeburg:

„Einfachere Vergaben sind ein wichtiger Baustein, um unserer Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln. Wenn Land und Kommunen Aufträge künftig schneller auslösen können, profitieren Industrie, Handel und Handwerk. Wir wollen gerade in der Krise ein deutliches Zeichen auch für die Zeit der Normalisierung unseres Wirtschaftslebens nach dem ‚Lock-down‘ setzen. Zugleich haben wir aber darauf geachtet, dass trotz der vereinfachten Verfahren gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Transparenz und Wettbewerb in der Wirtschaft erhalten bleiben.“

Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (bislang bis 25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro).

Die Verordnung zum Vergabegesetz Sachsen-Anhalt soll in spätestens zwei Wochen (nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt) in Kraft treten.

Quelle:

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