Das Land Baden-Württemberg sieht in jungen, innovativen Unternehmen Impulsgeber für zukunftsfähige Geschäftsmodelle im ökologischen, digitalen oder sozialen Bereich. Darum soll die Vergabepraxis Hebel zur Unterstützung solcher Start-ups werden.
Wie die Südwestpresse berichtet, plant die grün-schwarze Landesregierung, dass Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto ohne ein Vergabeverfahren an innovative Start-ups vergeben werden können. Bislang liegt die Grenze generell bei 5.000 Euro. Das Ländle hat sich dafür angeschaut, wie Frankreich entsprechende Firmen fördert. Dort gilt seit 2018 das „L´achat public innovant“ („Innovative öffentliche Beschaffung“). Der Nachbar arbeitet ebenfalls mit dem Wert von 100.000 Euro und mit Direktaufträgen, wenn es um die Beschaffung innovativer Technologien geht.
In Baden-Württemberg will die Regierung eine vergleichbare Regelung als Pilotprojekt in der anstehenden Novellierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV) verankern. Es ist zunächst für drei Jahre geplant. Der Südwesten hat sich über den Bundesrat bereits für eine bundesweite Unterstützung von Start-ups eingesetzt und stärkt die Eigenkapitalbasis der jungen Unternehmen im eigenen Land per Förderprogramm.
Quellen
- dpa
- Staatsministerium Baden-Württemberg (dpa-Anfrage)
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Landtag Baden-Württemberg (dpa-Meldung)