Sachsen-Anhalt ist wie andere Bundesländer vom Hochwasser der vergangenen Wochen betroffen. Die Schäden zu beseitigen, erfordere schnelles und unbürokratisches Handeln, erklärt das Wirtschaftsministerium des Landes. In einem Rundschreiben fasst es die Möglichkeiten dazu zusammen – nicht ohne zu warnen, dass ein völliger Verzicht auf Wettbewerb eine absolute Ausnahme sein sollte.
Wenn Gefahren oder Notsituationen schnell beseitigt werden müssen, erlaube die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), dass nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden kann. Dafür müssten aber dringliche Gründe vorliegen, und diese dürften nicht vom Auftraggeber verschuldet worden sein.
Auch oberhalb der EU-Schwellenwerte sind vereinfachte Verfahren möglich. Das regelt unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Vergabeverordnung (VgV) beziehungsweise der VOB/A. In dringlichen Fällen ist etwa eine drastische Fristverkürzung für die Angebotsabgabe möglich.
Das Ministerium weist in seinem Schreiben auf weitere Möglichkeiten der unbürokratischen Vergabe hin.
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