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Service, Nachrichten
03.06.2014, Niedersachsen

Scientology-Erlass aktualisiert

Niedersachsen hat mit Wirkung zum 1. Mai 2014 den Scientology-Erlass des Landes aktualisiert.

Mit Wirkung vom 01.05.2014 ist ein aktualisierter Erlass zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation im Zusammenhang mit der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen in Kraft getreten. Ziel des Runderlasses ist es Einflüsse der Scientology-Organisation und deren Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen abzuwehren, welche durch öffentliche Auftraggeber an Dritte vergeben werden. Dabei beurteilt der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung jeweils über den Gefährdungsgrad der Einflussnahme im Einzelfall.

Der Runderlass kann auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingesehen werden.

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