Scientology-Erlass aktualisiert
Niedersachsen hat mit Wirkung zum 1. Mai 2014 den Scientology-Erlass des Landes aktualisiert.
Mit Wirkung vom 01.05.2014 ist ein aktualisierter Erlass zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation im Zusammenhang mit der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen in Kraft getreten. Ziel des Runderlasses ist es Einflüsse der Scientology-Organisation und deren Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen abzuwehren, welche durch öffentliche Auftraggeber an Dritte vergeben werden. Dabei beurteilt der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung jeweils über den Gefährdungsgrad der Einflussnahme im Einzelfall.