Schleswig-Holstein will sein Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs aufheben. Hintergrund: Ende dieses Jahres soll das 2017 beschlossene, bundesweite Wettbewerbsregister an den Start gehen. Das Wirtschaftsministerium in Kiel hält ein Landesregister darum für entbehrlich.
Das Wettbewerbsregister des Bundes entspreche „im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW)“, heißt es einführend in dem Gesetzentwurf (19/2107), der das Ende der eigenen Regelungen beschließen soll. Der Entwurf wurde in erster Lesung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages überwiesen.
Die Register sind – ob auf Landes- oder Bundesebene – dazu da, Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und den Vergabestellen die Prüfung von Ausschlussgründen zu erleichtern. Eingetragen werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Unternehmen.