Kunst im Wettbewerb – geht das?
Für Künstler und Freiberufler könnte die neue Unterschwellenvergabeordnung ungeahnten Wettbewerb bedeuten. Darauf weist der Deutsche Musikrat in einer Mitteilung hin.
Die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) soll Vergaben einfacher und fairer machen und wird derzeit in den Bundesländern nach und nach eingeführt. Für Künstler und Freiberufler kann sie aber eine ungewohnte – und fragwürdige – Wettbewerbssituation bedeuten. Darauf weist der Deutsche Musikrat in einer Mitteilung hin.
Im Gegensatz zu den vorher geltenden Regelungen sehe die UVgO keine Ausnahmen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen vor, moniert der Dachverband. Das bedeute, öffentliche und öffentlich geförderte Kultureinrichtungen müssten auch künstlerische Leistungen ab einem Auftragswert von 1.000 Euro netto ausschreiben.
Der Musikrat hält eine Ausschreibung für künstlerische Leistungen nicht für sinnvoll. Generalsekretär Prof. Christian Höppner sagte laut Mitteilung: „Wie frei ist die Kunst, wenn über die Vergabe künstlerischer Leistungen nicht mehr der Sachverstand der Auftraggeber im Kunst- und Kulturleben entscheidet, sondern der günstigste Preis?“ Er hält künstlerische Leistungen weder bis ins Detail beschreibbar, noch wirklich vergleichbar und fordert die Bundesländer auf, Ausnahmeregelungen zu erlassen.
Ein wenig Handlungsspielraum lässt die UVgO zu: In § 50 heißt es zwar, dass die Leistungen aus freiberuflicher Tätigkeit grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Aber: „Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.“
Quelle: Deutscher Musikrat