Nordrhein- Westfalen: Runderlass zur Anwendung des Vergaberechts zur Eindämmung des Coronavirus
NRW veröffentlicht gemeinsamen Runderlass des Finanz- und Wirtschaftsministeriums.
Am 27. März 2020 haben die nordrhein- westfälischen Ministerien der Finanzen und für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie einen gemeinsamen Runderlass zur Anwendung des Vergaberechts in Zeiten der Corona-Pandemie verabschiedet.
Aktuelle Änderungen zur Umsetzung im Vergabeverfahren:
Bau, Liefer- und Dienstleistungen: Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert vom 3. 000 Euro ohne Umsatzsteuer muss kein Vergabeverfahren durchgeführt werden.Maßnahmen bei Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung stehen:
Unterhalb des EU- Schwellenwerts: Die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung wird bis zum 30.06.2020 ausgesetzt.
Oberhalb des EU- Schwellenwerts:- Ausschreibungen können im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb abgewickelt werden.
- Das Einholen formloser Angebote ohne konkrete Fristvorgaben ist möglich.
Quelle: