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Service, Nachrichten
18.05.2015, Berlin

Stellungnahme zur Nutzung des Korruptionsregisters

Kürzlich wurden die Anzahl der im Korruptionsregister Berlin eingetragenen Fälle bekanntgegeben.

Um die Anzahl der im Korruptionsregister Berlin eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie die Abfrage durch öffentliche Auftraggeber geht es in der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf eine schriftliche Anfrage vom 10.03.2015.

Ziel des sog. Korruptionsregisters ist es, öffentliche Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB bei der ihnen obliegenden Prüfung der Zuverlässigkeit von Bietern, Bewerbern sowie potentiellen Auftragnehmern zu unterstützen.

Aus der Stellungnahme geht u. a. hervor, dass auf Grundlage des „Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin – Korruptionsregistergesetz“ (KRG) mit Stand 17.03.2015 insgesamt 2.680 natürliche und juristische Personen in dem bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingerichteten Korruptionsregister eingetragen waren. Von diesen Eintragungen sind 2.069 noch nicht getilgt worden.

Der zahlenmäßig überwiegende Anteil von 1.474 Eintragungen erfolgte wegen Steuerhinterziehung, von denen 1.131 Eintragungen noch nicht getilgt sind. Weitere 1.152 Eintragungen betreffen das Vorenthalten und die Veruntreuung von Arbeitsentgelt, von denen 902 noch nicht getilgt sind.

Im Jahr 2014 haben öffentliche Auftraggeber und auskunftsberechtigte Stellen nach § 7 KRG 17.105 Abfragen bei der zentralen Informationsstelle getätigt. Im Vorjahr wurden 18.489 Abfragen gezählt.

Bisher sind bei der zentralen Informationsstelle für eine Abfragebefugnis 828 Nutzerkonten für öffentliche Stellen registriert worden, von denen 517 aktiv und 311 inaktiv sind.

Von der Möglichkeit der Eintragungslöschung bereits nach einem Jahr für den Fall, dass den Unternehmen lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 1.000 Euro in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auferlegt wurde, wurde bislang kein Gebrauch gemacht, weil es bisher keine derartige Eintragung gab.

Hingegen wurde in 7 Fällen eine vorzeitige Tilgung wegen des Nachweises der wiederhergestellten Zuverlässigkeit vorgenommen.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 05/2015

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