Stichprobenkontrolle nach BerlAVG
In Berlin werden Stichprobenkontrollen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz durchgeführt.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat Auftraggebern Hilfe bei den Stichprobenkontrollen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) angeboten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 führen die öffentlichen Auftraggeber stichprobenartig Kontrollen durch, um die Einhaltung bestimmter, im BerlAVG vorgesehener Auflagen und Pflichten zu überprüfen. Die vom Senat dazu eingerichtete zentrale Kontrollgruppe im Referat II G bietet nunmehr im Rahmen derzeit bestehender freier Kapazitäten eine Unterstützung der Vergabestellen des Landes Berlin durch eine Übernahme von Stichprobenkontrollen oder auch bei Problemen mit der inhaltlichen Umsetzung bei eigenen Prüfungen (z.B. tarifrechtliche Fragestellungen, Auswertung der eingesandten Nachweise) an. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass eine wirkungsvolle Stichprobenkontrolle nur dann möglich ist, wenn die beauftragten Unternehmen durch die Vergabestellen vertraglich zur Einhaltung der gemäß BerlAVG geforderten Auflagen verpflichtet worden sind.
Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 1/2015