Nach Ansicht der Open Source Business Alliance (OSBA) ist Thüringens Vergabegesetz (ThürVgG) vorbildlich, wenn es um die Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand geht. Es räumt „offenen Programmen“, deren Quellcode also für jedermann zugänglich ist, laut § 4 Vorrang vor Software ein, die an Hersteller und Lizenzen gebunden ist.
Dass die oppositionelle CDU den Vorrang streichen will, wie aus ihrem Gesetzentwurf hervorgeht, nennt die OSBA einen „dramatischen Rückschritt“. Die CDU will eine Verschlankung und Entbürokratisierung erreichen und beruft sich auf eine Doppelregelung: Der Vorrang von Open-Source-Lösungen sei bereits im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) von 2018 geregelt.
Das sei nicht deckungsgleich, sagt der Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Schubert, auf netzpolitik.org. Demnach gelte das ThürEGovG beispielsweise nicht für die kommunale Ebene.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen Linke, SPD und Grünen – in Thüringen ist eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung im Amt – fordert eine Landesvergabeberatungsstelle, die überforderte Beschaffer bei der Ausschreibung und im Verfahren helfen soll. § 4 zum Open-Source-Vorrang bleibt hier unangetastet.
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