Erstmals hat das Thüringer Arbeitsministerium einen Tarifvertrag im Sinne des Landesvergabegesetzes für repräsentativ erklärt, und zwar den Tarifvertrag Lohn/Ost des Baugewerbes. Das bringt mit sich, dass die Bau-Beschäftigten künftig nach dessen Regeln bezahlt werden müssen, wenn ihre Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag des Landes oder der Universitäten im Land übernehmen. Die Bestimmung greift, sofern der geschätzte Auftragswert 75.000 Euro netto überschreitet.
Kommunen, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen sich nicht daran halten. Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) hofft aber, dass möglichst viele andere öffentliche Auftraggeber freiwillig nach den neuen Landesregeln verfahren.
Thüringen hat einen Vergabe-Mindestlohn von aktuell 13,91 Euro. Nachdem nun der Bau-Tarifvertrag repräsentativ ist, gilt für die Bau-Beschäftigten bei Landesaufträgen eine Lohnuntergrenze von 15,30 Euro. Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer erhalten den tariflichen Ecklohn von 21,67 Euro.
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