Kern der Änderungen in der Vergaberichtlinie ist laut Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) die Erhöhung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge. So soll die Grenze für Direktaufträge von 7.000 auf 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen steigen. Bei Bauleistungen gilt zukünftig die Grenze von 75.000 Euro geschätztem Auftragswert.
Für eine freihändige Vergabe und für beschränkte Ausschreibungen bei Bauaufträgen soll die Wertgrenze jeweils auf eine Million Euro erhöht werden. Derzeit sind es 250.000 beziehungsweise 500.000 Euro. Ähnlich der Sprung bei Liefer- und Dienstleistungen: Aufträge sollen dann bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 221.000 Euro einfacher vergeben werden können.
Das Vergabegesetz selbst tastet die Landesregierung nicht an. Es regelt unter anderem, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, nach Tarif zahlen müssen. Thüringen will zunächst abwarten, ob der Bund sein Vergaberecht ändert.
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