Thüringer Unternehmen erhalten Zuschuss
Vom Hochwasser betroffene kleinere und mittlere Unternehmen erhalten zur Behebung der Schäden einen Zuschuss.
Wie die IHK Ostthüringen zu Gera mitteilt, erhalten kleinere und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe bis 500 Mitarbeiter, deren Betriebsstätten in Thüringen durch das Hochwasser überflutet oder durch Grundwasser geschädigt worden sind, einen Zuschuss, um die Firmen so vor einer existenziellen Notlage zu bewahren.
Der Rahmen der Zuschussförderung
Der nicht rückzahlbare Zuschuss erfolgt aus dem Sofortprogramm des Landes. Der Zuschuss wird in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch maximal in Höhe von 100.000 Euro. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören:
- Reparaturaufwendungen an Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
- verloren gegangene Wirtschaftsgüter bis zur Höhe des Zeitwertes
- Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe des Zeitwertes
- Sachausgaben zur Vermeidung von Folgeschäden
Bereits in Anspruch genommene finanzielle Leistungen nach der ThürRL Soforthilfe Thüringen werden angerechnet. Die Ko-Finanzierung übernimmt die Landesregierung. Die Thüringer Aufbaubank nimmt die ausgefüllten Anträge entgegen, berät und reicht die Fördermittel auf Basis einer Förderrichtlinie des TMWAT aus.