Überarbeitung der VOB/B wird geprüft
Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA kontrolliert, ob VOB/B überarbeitet werden muss.
Mitte Juli erfolgte die vorerst letzte Änderung in der VOB/B. Dies betraf §16, der die Richtlinien im Bereich des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr strenger reglementierte. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss gründete bereits Ende letzten Jahres die Arbeitsgruppe VOB/B, die nicht nur aufgrund der kürzlichen Rechtsprechung und Literatur eine Überarbeitung der VOB/B prüft, sondern auch die Regelungsvorschläge der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht des Bundesministerium für Justiz und deren Auswirkung auf die VOB/B auswertet.