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Service, Nachrichten
17.05.2016, Deutschland

Überblick zur EEE

Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. veröffentlichte einen Überblick zur EEE.

Die EEE soll zur Vereinfachung und Senkung der Verwaltungs- bei den Vergabestellen bzw. der Angebotserstellungskosten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen beitragen – so zumindest die „Erwägungsgründe“ der EU-Kommission in der Durchführungsverordnung vom 05.01.2016. Die bislang geforderten Einzelnachweise sollen damit in der Bewerbungs-/Angebotsphase ersetzt werden. Das Formular „EEE“ ist durch die EU vorgegeben. Die wichtigsten Elemente des 14-seitigen Formulars im Überblick:

Die EEE

Da die EEE als „vorläufiger“ Eignungsnachweis gilt, hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, die entsprechenden Eignungsnachweise vom am Verfahren teilnehmenden Unternehmen (zusätzlich) anzufordern, sofern dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Falle einer Zuschlagsabsicht muss dies zwingend vor Zuschlagserteilung erfolgen.

Vergabe24-Blogbeiträge zur EEE

Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

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