Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
28.02.2013, Sachsen

Vereinfachtes Förderverfahren für Schulhausbau

Das sächsische Kultusministerium vereinfacht mit einer Verwaltungsvorschrift für Kreisfreie Städte im Land die Förderung von Bau und Sanierung von Schulen.

Steigende Schülerzahlen und Platzmangel riefen das Kultusministerium in Sachsen auf den Plan. Um Investitionsstau zu unterbinden, ermöglicht eine neue Verwaltungsvorschrift ein einfacheres Förderverfahren, das die bestehenden Mittel von 80 Millionen Euro für den Schulhausbau bindet und schnellstmöglich abfließen lassen soll. Bei dem vereinfachten Förderverfahren sollen die Nachweise, die für eine Prüfung anderer Realisierungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsberechnungen notwendig sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Zudem sind auch außer- und überplanmäßige Ausgaben erlaubt. Baumaßnahmen mit einer Förderhöhe von mindestens 1,5 Millionen und maximal fünf Millionen Euro benötigen durch die Verwaltungsvorschrift nur noch eine einfache Plausibilitätsprüfung anstatt einer baufachlichen Stellungnahme. Bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro wird eine Beteiligung der Bauverwaltung nicht mehr benötigt. Auch ein vorzeitiger und förderunschädlicher Maßnahmebeginn ist zulässig. Als Bewilligungstelle tritt weiterhin die Sächsische Aufbaubank auf. Das vereinfachte Förderprogramm gilt bis 2014. Insgesamt sind für 2013 und 2014 240 Millionen Euro Neubewilligungsvolumen für das Fachförderprogramm der Schulischen Infrastruktur vorgesehen.

Quelle: Medienservice Sachsen

Zurück
Ähnliche Nachrichten