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Service, Nachrichten
07.07.2015, Deutschland

Verfahren gegen Deutschland

Derzeit wird ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen HOAI-Verstößen vorbereitet.

Die EU-Kommission bereitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten, u.a. auch Deutschland wegen Verstößen gegen die Dienstleistungsrichtlinie vor, dies folgt aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission. Insbesondere die in Deutschland für Architekten und Ingenieure zwingenden preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI sind demnach betroffen. Die EU-Kommission hat Deutschland offenbar zur europarechtskonformen Anpassung der aus ihrer Sicht gemeinschaftsrechtswidrigen Vorschriften über Mindestpreise aufgefordert.

Informationen zu den Details des Vertragsverletzungsverfahrens liegen derzeit jedoch nicht vor. Sollte sich im Ergebnis herausstellen, dass die preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI gemeinschaftsrechtswidrig sind, hätte dies auch vergaberechtliche Relevanz. Der Dauerstreit darum, ob und inwieweit es zulässig oder gar geboten ist, die nach HOAI anzusetzenden Kosten bzw. Honorarzonen auftraggeberseitig (verbindlich) vorzugeben, könnte sich dadurch möglicherweise erübrigen.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI Bestand haben oder möglicherweise tatsächlich gemeinschaftsrechtskonform geändert werden müssen.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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