Vergabeerlass verlängert
Der Hessische Vergabeverlass wurde ohne inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Dezember 2014 verlängert.
Im „Gemeinsamen Runderlass Öffentliches Auftragswesen“ des Bundeslands Hessen wurde der landeseigene Vergabeerlass vor Ablauf seiner Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Veröffentlicht wurde der Erlass am 16. Dezember 2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 51.
Zur Veröffentlichung des Erlasses gelangen Sie auf den Internetseiten des Landkreises Fulda.