Vergabegesetz in Saarland in Kraft
Am 22. März trat das Saarländische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft, das im Februar beschlossen wurde.
Mit der Verkündigung im Saarländischen Amtsblatt am 21. März 2013 löst das Vergabe- und Tariftreuegesetz das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Sicherung von Sozialstandards und Tariftreue im Saarland vom 15. September 2010 ab. Die nunmehr geltende Fassung des Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetz kann hier abgerufen werden.