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Service, Nachrichten
04.02.2016, Brandenburg

Vergaberecht bei Flüchtlingsunterkünften

In Brandenburg können Aufträge für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen freihändig vergeben werden.

Das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) hat in einem Rundschreiben vom 08.07.2015 mitgeteilt, dass Aufträge, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen stehen, freihändig vergeben werden können. Dies hat den Grund, dass bei diesen Ausschreibungen der Ausnahmetatbestand der besonderen Dringlichkeit vorliegt. Dies gilt jedoch nur für nationale Verfahren, also Aufträge, deren Wert die europäischen Schwellenwerte nicht übersteigen. Diese Regelung galt zunächst nur bis zum 31.12.2015, wurde nun jedoch bis zum 30.06.2016 verlängert.

Quelle: Auftragswesen AKTUELL (01/2016) der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.

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