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Service, Nachrichten
10.02.2014, Deutschland

Vergaberecht reformiert

Mit Beginn des Jahres 2014 gilt in Österreich das novellierte Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe.

Mit der Reform wurde das Verfahrensrecht vereinfacht und die Gerichtsbarkeit neu strukturiert. Neben zwei Bundesgerichten werden in den neun Bundesländern jeweils Verwaltungsgerichte mit grundsätzlicher Zuständigkeit für Vergabeentscheidungen eingerichtet, ‎deren Entscheidungen vor dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar sind. ‎Die bisher zuständigen Sonderbehörden fallen weg. Mit der Reform wurden zudem ‎die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt. Diesbezügliche Bestimmungen sind seit 12. Juli 2013 in Kraft. Das Änderungsgesetz des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 finden Sie auf den Internetseiten des österreichischen Bundeskanzleramt.

Quelle: IHK Erfurt

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