Vergaberechtlich unzulässig?
Zwischen der Gütegemeinschaft Kanalbau und der Zertifizierung Bau GmbH entbrennt wohl ein Streit um die Qualitätsüberwachung beim Bau von Abwasserkanälen.
Der Hintergrund: Laut einem Gutachten einer der führenden Vergaberechtskanzleien Deutschlands, das von der Zertifizierung Bau in Auftrag gegeben wurde, werden in einem Großteil der öffentlichen Ausschreibungen nur Nachweise der Gütegemeinschaft Kanalbau akzeptiert und entsprechende Zertifikate der Zertifizierung Bau GmbH abgelehnt. Entsprechend ungehalten reagiert darauf der Geschäftsführer der Zertifizierung Bau, Gerhard Winkler. Bereits seit Dezember 2011 stellt sich die GmbH einer externen Überwachung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle. Damit erfüllt sie alle Voraussetzungen für eine neutrale, unabhängige und fachkundige Zertifizierung.
Kommunen dürfen zwar konkrete Anforderungen an die Fachkompetenz der Unternehmen stellen, aber die Unternehmen können sich die betreffende unabhängige Stelle für eine Bestätigung der Nachweise aussuchen, solange die Stelle laut der nationalen und europäischen Vergaberegelung einer ständigen Überwachung ihrer Fachkunde, Neutralität und Unabhängigkeit unterliegt. Dies gelte laut Aussage Winklers aber nicht für die Gütegemeinschaft Kanalbau. „Denn die Gütegemeinschaft unterliege – soweit erkennbar – weder einer unabhängigen Überwachung ihrer Tätigkeiten, die den Anforderungen der Akkreditierungsverordnung genüge, noch sei sie akkreditiert.“ Momentan erfülle nur die Zertifizierung Bau diese Vorgaben. Die Gütegemeinschaft Kanalbau ist Mitglied der RAL-Gütegemeinschaft, die einer freiwilligen Erfüllung von Güte und Prüfbestimmungen untersteht. Winkler fordert die RAL-Gütegemeinschaft auf, „sich ebenfalls einer Überprüfung ihrer Tätigkeiten bzw. einer Akkreditierung zu stellen“, umso den Wettbewerb zwischen den Akkreditierungsstellen entstehen zu lassen und damit zu fördern. Denn eine neue Monopolstellung der Zertifizierung Bau sei nach Aussage der GmbH nicht gewünscht.
Quelle: Presseinformation Zertifizierung Bau sowie die Ausgabe des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom 2. November 2012