Verhältnis LTMG zu Mindestlohngesetz
Auf der Homepage der Servicestelle BW wurde folgende FAQ neu aufgenommen: Wie ist das Verhältnis LTMG zum Mindestlohngesetz?
Die Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz der Regierungspräsidien Baden-Württemberg hat eine neue FAQ auf ihre Homepage aufgenommen. Sie lautet: Wie ist das Verhältnis LTMG zum Mindestlohngesetz?
Die Antwort
Trotz des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1. Januar 2015 ist das LTMG weiterhin zu beachten, d.h. bei öffentlichen Aufträgen ist weiterhin eine Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung zu fordern und vertraglich durchzusetzen.
Beim LTMG handelt es sich um ein Vergabegesetz mit einem „vergabespezifischen Mindestlohn“. Beim MiLoG hingegen handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Regelung mit einem gesetzlichen Mindestlohn. Das sind zwei verschiedene Rechtsbereiche. Die Gesetzgebungskompetenz für das LTMG ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft) und wird vom MiLoG nicht berührt. Zudem wird mit dem MiLoG nur eine (absolute) Lohnuntergrenze normiert; weitergehende landesgesetzliche Regelungen außerhalb des Arbeitsrechts, die eigenen vergabespezifischen Zielen dienen, greifen nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit einer bundesrechtlich abschließend geregelten Materie ein.
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 14 - Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz