Verlängerung der Wertgrenzenregelung in Österreich
Anfang September wurde die Wertgrenzenregelung in Österreich bis einschließlich 31. Dezember 2014 verlängert.
In Österreich ist am 9. September 2013 die Schwellenwerteverordnung verlängert worden (Bundesgesetzblatt der Republik Österreich BGBl. II Nr. 262/2013, 2. Teil). Damit gelten die erhöhten Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen aus der Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II Nr. 95/2012) bis einschließlich 31. Dezember 2014.
Zu den aktuell in Österreich geltenden Schwellenwerten gelangen Sie hier.
Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland, Nr. 9/2013