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Service, Nachrichten
27.05.2019, Bayern

VOB 2019 für kommunale Aufträge

Zum 14. März 2019 wurde in Bayern die VOB/A 2019 für die Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen im kommunalen Bereich verbindlich eingeführt.

Das Bayerische Staatsministeriums des Innern und für Integration erklärte durch eine Veröffentlichung im Bayerische Ministerialblatt die VOB/A 2019 für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich als verbindlich. Zudem wurden die Wertgrenzen für den Wohnungsbau bis zum 31. Dezember 2022 erhöht. Für Leistungen in diesem Bereich ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro netto je Gewerk möglich und eine Verhandlungsvergabe bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro netto je Gewerk.

Quelle: Handelskammer Hamburg

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