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Service, Nachrichten
19.06.2015, Deutschland

Zweite PV-Freiflächenausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Weg gebracht.

„Nachdem die erste Ausschreibungsrunde bereits ein Erfolg war, bin ich zuversichtlich, dass die zweite Runde ähnlich verlaufen wird“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bieter können ihre Gebote für die zweite Ausschreibungsrunde bis zum 1. August 2015 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW, das Höchstgebot beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können mit Projekten, die in der ersten Runde keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an dieser Ausschreibung teilnehmen.

Während in der ersten Ausschreibungsrunde die Preise noch im sogenannten „pay-as-bid“-Verfahren ermittelt wurden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, gilt nun das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus, der auch an der Strombörse zu Anwendung kommt, wird in dieser und der nächsten Ausschreibungsrunde erprobt. Die Ergebnisse können zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns anderer Technologien verwendet werden.

In der ersten Ausschreibungsrunde wurden 37 Gebote ausgeschlossen, weil geforderte Unterlagen nicht beigefügt wurden oder weil Bieter Formvorgaben nicht eingehalten haben. Es ist Anliegen der Bundesnetzagentur, so wenige Gebote wie möglich auszuschließen. Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch strikt, so dass bei den Ausschlüssen grundsätzlich kein Ermessen besteht. Die Bundesnetzagentur hat die Ausschlussgründe der ersten Ausschreibungsrunde untersucht und die Ergebnisse als „Hinweise zur Gebotsabgabe“ veröffentlicht.

Quelle: Bundesnetzagentur

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