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Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer

Das Fachseminar am 28. September in Berlin informiert über die rechtlichen Besonderheiten beim Umgang mit Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.

Beim Zusammenschluss von mehreren Unternehmen zu einer Bewerber– oder Bietergemeinschaft haben auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich um Aufträge zu bewerben. Im Fall der Auftragserteilung entsteht eine gemeinschaftliche Vertragspartnerschaft mit dem Auftraggeber. Bei der Unterauftragsvergabe wird der gesamte oder ein Teil des Auftrags auf andere Unternehmen übertragen. Problematisch ist in den aufgezeigten Möglichkeiten u. a. die Haftung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, die Einschränkung des Wettbewerbs, die Feststellung der Eignung und das „Selbstausführungsgebot“. Beide Arten der Ausführung öffentlicher Aufträge werden einschließlich der maßgebenden Vordrucke und der notwendigen Bewerbungsbedingungen im Seminar des Komunalen Bildungswerk e.V. ausführlich behandelt.

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