Stolpersteine bei VOL-Ausschreibungen
Das Seminar informiert die Teilnehmer über die rechtssichere VOL-Vergabeverfahren.
Die Angebotsprüfung und -wertung nimmt einen zentralen Stellenwert in den Vergabeverfahren nach der VOL/A ein. Doch diese Phase des Verfahrens ist nicht allein entscheidend für eine wirtschaftliche und transparente Vergabe sowie die Gleichbehandlung aller Bieter. Vielmehr beginnt die ordnungsgemäße Angebotsprüfung und -wertung bereits mit der Erstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, und der Festlegung der Eignungs– und Zuschlagskriterien.
Unter diesem Gesichtspunkt beleuchten wir mögliche „Stolpersteine“ in den VOL-Verfahren und diskutieren sie anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Das Seminar richtet sich an Verantwortliche und Mitarbeiter in den Vergabestellen und ebenso an interessierte Bieterunternehmen.
Im Einzelnen werden u. a. folgende Fragen beantwortet:
- Was unterscheidet die Vergabeverfahren unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte?
- Wie wird der Auftragswert richtig geschätzt?
- Welche Angaben gehören in die Vergabebekanntmachung?
- Was sind Eignungs-, Wertungs- und Zuschlagskriterien?
- Wann können Eignungsnachweise nachgefordert werden?
- Wann und wie ist die Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Angebotspreise aufzuklären?
- Welche Rechte hat man als Bieter im Vergabeverfahren? Wie und wann kann ich Beschwerde gegen eine Entscheidung einlegen?
- Wie ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren? Was ist der Unterschied zwischen Dokumentation und Vergabevermerk?