VgV: rechtsichere Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Das Seminar stellt Ihnen die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deren rechtssichere Anwendung.
Mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen erfolgt jetzt nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung. Auch im sog. Unterschwellenbereich kündigen sich grundlegende Änderungen an. Am 7. Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
In dem Seminar werden insbesondere der Gleichrang vom offenen und nichtoffenem Verfahren, die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der E-Vergabe, die Prüfung der Eignung, insbesondere die Zulässigkeit der Reichweite der Eignungsleihe, sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung nach dem neuen Recht behandelt. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten bzw. sich erfolgreich an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Themen:
- Das neue Vergaberecht im Überblick
- Überblick über Vergaberechtsform 2016
- Vorgaben für Vergabeverfahren nach der Reform
- Ausblick