Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Vergaberecht, aktuelle Urteile

Kreativer Zugang von Vergabeunterlagen

In einem Beschluss stellt die Vergabekammer Bund noch einmal klar, was es mit dem Zugang zu Vergabeunterlagen nach §41 VgV auf sich hat.

In einem offenen Verfahren schrieb ein öffentlicher Auftraggeber die Lieferung von 40.000 elektrisch höhenverstellbaren Bildschirmarbeitstischen im Rahmen eines Rahmenvertrags aus. In der Auftragsbekanntmachung wurde eine Internetseite veröffentlicht, über die die Technischen Lieferbedingungen (TL) veröffentlicht worden sind. Insgesamt waren zwei TL notwendig. Um diese abzurufen, mussten die Unternehmen jedoch die Links „Technische Lieferbedingungen“, „Suche“ und „Verzeichnis der Technischen Lieferbedingungen“ aufrufen und in die Suchmaske die Nummern der beiden TL eintragen. Zudem sollten die Zeichnungssätze erst bei „Angebotsaufforderung/Auftrag soweit beim Auftragnehmer nicht vorhanden, oder auf besondere Anforderung, ausgegeben“ werden. Die Stelle, bei der man diese erhalten sollte, wurde nicht genannt. Das Unternehmen, das den Nachprüfungsantrag gestellt hat hat, bat per E-Mail um die Übersendung der Zeichnungssätze.  Eine Woche später erhielt es die Zeichnungssätze auf CD-ROM. Die zip-Datei hatte eine Größe von etwa 3 MB.

Warum stellt es ein Verstoß gegen VgV dar?

Laut §41 VgV ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Vergabeunterlagen über einen Link direkt und vollständig den interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen. In der Erfüllung dieser beiden zwingenden Vorgaben versagte der Auftraggeber. Zum einen mussten die Unternehmen sich mehr oder weniger zu den TL durchklicken, zum anderen standen die für eine Angebotsabgabe notwendigen Zeichnungssätze an dieser Stelle nicht zur Verfügung. Im Gegenteil, das klagende Unternehmen erfuhr erst über Umwege, wie und wo es diese anfordern könne. Überraschend kommt noch hinzu, dass der Verweis auf die TL unter den Eignungsvorgaben zu finden war. Damit rechnet wohl kein Bieterunternehmen.

Quelle: Bundeskartellamt

Zurück
Beschluss
Ähnliche Beiträge