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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Unvollständige Angaben

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte zum Ausschluss aufgrund nichtbeachteter Kalkulationsvorgaben.

Der Ausschluss wegen fehlender oder unvollständiger Angaben bei Dienstleistungs-/Liefervergaben (früher: § 19 Abs. 3 Buchst. a VOL/A-EG; heute: § 57 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 7 Satz 2 VgV) erstreckt sich auch auf Preisangaben und Kalkulationsvorgaben. Wichtige Aspekte für die Beschaffungspraxis:

  • Eine unvollständige Angabe in einem Angebot liegt auch dann vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.
  • Die Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes in der ersten Wertungsphase beinhaltet demnach bereits eine inhaltliche Prüfung, nicht allein eine formal auf Vollständigkeit gerichtete Durchsicht.
  • Der Nachweis der Unvollständigkeit eines Angebots ist dabei grundsätzlich von der Vergabestelle zu führen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Preisangaben vollständig und zutreffend sind. Ist der Nachweis der Unvollständigkeit der Preisangabe aber geführt, so ist es die Aufgabe des Bieters, die insoweit gegebene tatsächliche Überzeugung der Vergabestelle durch einen Gegenbeweis zu entkräften (sekundäre Darlegungslast).
  • Die geforderte Beachtung bestimmter Kalkulationsvorgaben bei den Preisangaben muss eindeutig und unmissverständlich sein und darf die Bieter nicht unzumutbar belasten.

Quelle:

Bayerische Staatszeitung, Ausgabe 2/2017

Autor: Holger Schröder, Fachanwalt für Vergaberecht bei Rödl & Partner in Nürnberg

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Urteil
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