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Vergaberecht, Vergabelexikon

Auftragsberatungsstelle (Abst)

Bei Fragen rund um die öffentliche Ausschreibung können sich Unternehmen und öffentliche Auftraggeber an die Auftragsberatungsstelle (Abst) wenden. Überwiegend als gemeinschaftliche Dienstleistungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Deutschland gehören sie zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der deutschen Wirtschaft.

Zu ihren Aufgaben gehört u.a.:

  • Beratung und Information rund um das öffentliche Auftragswesen und entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Präqualifikation von Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich im jeweiligen Bundesland
  • Benennung von Unternehmen für die Einladung zu einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Markterschließung, Erstellung von Angeboten sowie Hinweise für Marketingstrategien

Zur gemeinsamen Internetseite der Auftragsberatungsstellen in Deutschland und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

Glossar
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