Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.
Öffentliche Vergabestellen können Ökosiegel in der Leistungsbeschreibung nutzen, müssen Umweltaspekte bei einer öffentlichen Ausschreibung aber nicht berücksichtigen.
Die Leistungsbeschreibung ist das wichtigste Element der Vergabeunterlagen. Sie wird deshalb auch gerne als das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen bezeichnet.