Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
19.06.2018, Deutschland

2017 weniger Nachprüfverfahren

Im Jahr 2017 sind weniger Anträge auf Nachprüfverfahren eingegangen als im Vorjahr und deutlich weniger als im langjährigen Schnitt. Das zeigt die neue Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich die Statistik der Nachprüfverfahren 2017 veröffentlicht. Demnach sind in dem Berichtsjahr 824 Anträge eingegangen – etwas weniger als im Jahr 2016 (880 Anträge) und deutlich weniger als im Durchschnitt seit 1999. Der langjährige Mittelwert liegt bei 1.003 Verfahren pro Jahr. Aufgeschlüsselt werden in der Statistik die Vergabekammern der Länder und die des Bundes (Bundeskartellamt).

Der Anteil der durch Rücknahme oder zugunsten des Antragsgegners beendeten Verfahren liegt 2017 bei 62,6 Prozent – wobei erfahrungsgemäß viele Rücknahmen auch auf Abhilfe durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Zugunsten des Antragstellers wurde in 14,9 Prozent der Verfahren entschieden.

Zwei Vergabekammern machten deutlich überdurchschnittlich vom Mittel der Nichtübermittlung Gebrauch: Berlin und Sachsen. In Berlin wurden zwölf von 33 Anträgen nicht zugestellt, in Sachsen waren es 20 von 37 Anträgen.

Das Forum Vergabe weist darauf hin, dass im Detail nicht alle Werte der Statistik belastbar sind. So gebe es, betrachte man den Zeitraum 1999 bis 2017, eine erhebliche Differenz von eingegangenen Verfahren und den gemeldeten Verfahrensbeendigungen.

Quelle:

Zurück
Ähnliche Nachrichten