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Service, Nachrichten
22.02.2016, Thüringen

Änderung Thüringer Verwaltungsvorschrift

Auch in 2016 gelten in Thüringen andere Wertgrenzen für die Beschaffung rund um die Belange der Flüchtlingsunterbringung.

Für die Belange der Unterbringung von Flüchtlingen ist die erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge am 27. April 2015 in Kraft getreten. Sie enthält ausschließlich für diese Zwecke erhöhte Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe. Demnach können bei Bauleistungen zum Zweck der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ohne eine weitere Einzelbegründung eine beschränkte Ausschreibung und eine freihändige Vergabe bis zu 3 Mio. Euro erfolgen. Die üblichen Wertgrenzen liegen im Baubereich bei einer beschränkten Ausschreibung in Höhe von 150.000 Euro und bei einer freihändigen Vergabe von 50.000 Euro. Bei Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen zum oben genannten Zweck liegen die Wertgrenzen bei 180.000 Euro. Bis zu diesem Wert ist sowohl eine beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergabe möglich. Die üblichen Wertgrenzen liegen im Liefer- und Dienstleistungsbereich bei einer beschränkten Ausschreibung in Höhe von 50.000 Euro und bei einer freihändigen Vergabe von 20.000 Euro. Diese Änderungs-Verwaltungsvorschrift galt bis zum 31. Dezember 2015 und wurde mit der Zweiten Änderungs-VV vom 20. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2016 befristet verlängert.

Quelle: Auftragswesen Aktuell Nr. 2/2016 der Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg

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