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Service, Nachrichten
22.10.2015, Mecklenburg-Vorpommern

Änderungen am Vergabegesetz

Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant Änderungen am Vergabegesetz.

Trotz bundesweit geltender Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn sollen öffentliche Aufträge des Landes Mecklenburg-Vorpommmern auch künftig prinzipiell nur an Firmen gehen, die mindestens 8,50 Euro je Stunde an ihre Beschäftigten zahlen. „Es gibt für uns keinen Weg zurück zu Löhnen unter 8,50 Euro“, sagte der SPD-Abgeordnete Jochen Schulte am 21. Oktober 2015 im Schweriner Landtag bei der Einbringung des geänderten Landesvergabegesetzes.

Mit den Änderungen am 2011 beschlossenen Gesetz gegen Lohndumping bei Landesaufträgen reagiere das Land auf die Einführung eines allgemeingültigen Mindestlohns in Deutschland Anfang 2015, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU). Die dort verankerten Ausnahmen und zeitlichen Verzögerungen für einige Branchen sollten bei Landesaufträgen nicht gelten. Zudem würden Änderungen eingearbeitet, die sich aus einem im April vorgelegten Gutachten zur Wirksamkeit des Landesvergabegesetzes ergeben. „So wird die Handhabung des Vergabegesetzes insgesamt klarer und einfacher“, sagte Glawe.

Linke und Grüne kritisierten das Vorgehen der Koalitionsparteien. Der Gesetzentwurf werde durch die Fraktionen von CDU und SPD in den Landtag eingebracht, ohne Kammern und Verbände zu beteiligen. „Damit ist das Beteiligungsgebot in der gemeinsamen Geschäftsordnung umgangen worden“, bemängelte Linksfraktionschef Helmut Holter. Zudem würden Kontrollmechanismen für öffentliche Aufträge ausgehebelt.

Quelle: dpa

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