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Service, Nachrichten
18.07.2012, Mecklenburg-Vorpommern

Änderungen zum Vergabegesetz 2011 beschlossen

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern beschloss Ende Juni eine veränderte Fassung des Vergabegesetzes 2011.

In der veränderten Fassung ist festgelegt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die einen Mindeststundenlohn von 8,50 EUR brutto zahlen.

„Wir brauchen in Deutschland und besonders in Mecklenburg-Vorpommern jede Fachkraft. Wer versucht, den Wettbewerb durch Dumpinglöhne zu gewinnen, begibt sich auf einen Irrweg“, so die Aussage der Arbeitsministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Linkspartei hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und u. a. einen Mindeststundenlohn für öffentliche Aufträge von zehn Euro vorgeschlagen, der aber abgelehnt wurde.

Die Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatten sich in einer Pressemitteilung vom 31. Mai gegen die Änderung des Vergabegesetzes ausgesprochen, weil ein Mindestlohn nach Ansicht der Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern kein Eignungskriterium sein darf. Nur der Bund ist nach dem Grundgesetz befugt, Gesetze zum Arbeitsrecht und zu Tariffragen zu verabschieden. Durch das Vergaberecht sollte nicht der Versuch unternommen werden, die Tarifautonomie aufzuweichen. Die IHKn des Landes sehen in der geplanten Mindestlohnverpflichtung einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Bedenken melden die IHKn auch an anderer Stelle an: Für die Kreise und Kommunen entstünde ein erheblicher bürokratischer Aufwand bei ohnehin oft knappen Kassen und geringer Personalstärke. Schließlich kritisieren die IHKn auch die sogenannte Schwarze Liste: Bei Verstößen gegen den Mindestlohn sollen Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden.

Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2012

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