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Service, Nachrichten
24.09.2013, Deutschland

Änderungsverordnung beschlossen

Der Bundesrat stimmte der Siebten Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu.

Am 20. September stimmte der Bundesrat der Siebten Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der vorgelegten Fassung der Bundesregierung zu. Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt, geplant im Oktober, tritt die Änderungsverordnung in Kraft.

Personenbezogene Kriterien stärker berücksichtigt

Mit der Änderungsverordnung ist es dann möglich, etwa bei der Vergabe von Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen, personenbezogene Kriterien stärker zu berücksichtigen. Dies ist bislang nach dem deutschen Vergaberecht nicht erlaubt. Bieterbezogene Qualitätskriterien werden nur bei der Eignungsprüfung abgefragt und beziehen sich allein auf den Bieter aber nicht auf sein Angebot. Daher bleiben nach Angebotsabgabe zu einer Ausschreibung bei der Angebotswertung und der Zuschlagserteilung Qualifikation und Erfahrung des Personals weitgehend unberücksichtigt.

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