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Service, Nachrichten
11.11.2014, Brandenburg

Aktualisiertes Rundschreiben

Das Land Brandenburg hat ein Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen aktualisiert.

Mit Stand vom 30. September 2014 hat das Ministerium des Innern im Land Brandenburg die Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen vom 17. März 2011 (Gesch.Z.: III/1-313-35/2011) – Anhänge Nr. 13 und Nr. 14 – aktualisiert.

Anhang 13: Freihändige Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte – Grundsätzliches und anzuwendende Regelungen
In dem Rundschreiben finden sich grundsätzliche Aussagen sowie anzuwendende Regelungen für freihändige Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. Neben den Bestimmungen über die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (§ 30 Abs.2 und 3 KomHKV), finden sich die Regelungen unter Verweis auf die jeweiligen Vorschriften der VOB/A und VOL/A.

Anhang Nr. 14: Fristen im Vergabeverfahren – Zuschlags- und Bindefrist
Das Rundschreiben wurde vergaberechtlich überarbeitet. Die ausgeführten Erörterungen beschränken sich auf wesentliche Aussagen zu Zuschlags- und Bindefristen; punktuell erfolgen Ausführungen zu Angebots- und Ausführungsfristen. Insbesondere umfasst das Rundschreiben Ausführungen zur Verlängerung von Zuschlags- und Bindefristen, zu Folgen des Ablaufs und zur Verlängerung nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist sowie zu den Rechtsfolgen einer etwaigen Verlängerung.

Quelle: www.abst-brandenburg.de

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