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Service, Nachrichten
23.05.2013, Deutschland

Aktuelle Übersicht zu Wertgrenzen

Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland haben die Übersicht zu den Wertgrenzen von Bund und Ländern aktualisiert.

Noch immer gibt es keine einheitlichen Wertgrenzen im gesamten Bundesgebiet. Diese werden von den einzelnen Ländern selbstständig festgelegt. Das ist besonders für Unternehmen schwierig, die in mehr als einem Bundesland tätig sind. Die Wertgrenzen legen fest, ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit von der Regel der öffentlichen Ausschreibung abweicht. Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland haben nun, wie jedes Jahr, die Übersicht zu den geltenden Wertgrenzen in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. Zudem enthält die Übersicht Hinweise auf die einzelnen Veröffentlichungspflichten sowie Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen.

Auf Vergabe24 stellen wir Ihnen unter dem Stichwort Wertgrenzen eine aktuelle Übersicht für Bund und Länder zur Verfügung.

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