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Service, Nachrichten
13.11.2013, Rheinland-Pfalz

Anpassung des Landestariftreuegesetzes

In Rheinland-Pfalz hat der Landtag den Gesetzesentwurf der SPD und der Grünen zur Änderung des Landestariftreuegesetzes angenommen.

Das Landestariftreuegesetz von Rheinland-Pfalz (LTTG) trat 2011 in Kraft. Auf Empfehlung des mitberatenden Wirtschaftsausschusses wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung des LTTG am 6. November angenommen. „Auch wenn sich das Landestariftreuegesetz bewährt hat, sind die im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen des LTTG notwendig, um das Gesetz zu verbessern“, sagte Staatssekretär David Langer. Künftig wird bei Arbeitnehmern, die bereits einen laufenden, öffentlichen Auftrag ausführen, das Entgelt erhöht, wenn sich entsprechend das Mindestentgelt erhöht hat. Zudem ermöglichen die Änderungen im Gesetz eine intensivere Kontrolle der Einhaltung der Tariftreue-und Mindestentgeltverpflichtung bei Leiharbeit sowie eine klarstellende Regelung zur Nachunternehmerkette. Dadurch werden alle Arbeitnehmer berücksichtigt, die künftig öffentliche Aufträge ausführen, also auch Leiharbeiter und Mitarbeiter von Nachunternehmen. Momentan liegt das Mindestentgelt bei 8,70 Euro brutto die Stunde. Ab dem 1. Juli 2014 soll es sich auf 8,90 Euro brutto die Stunde erhöhen.

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