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Service, Nachrichten
04.02.2014, Mecklenburg-Vorpommern

Beschluss zu Mindestlohn ausgesetzt

Der Landrat von Nordwestmecklenburg setzte den Kreistagsbeschluss zum Mindestlohn aus.

Nordwestmecklenburgs amtierender Landrat Gerhard Rappen hat einen Kreistagsbeschluss zur Zahlung eines Mindestlohnes bei der öffentlichen Auftragsvergabe ausgesetzt. Der Kreistag hatte Mitte Januar beschlossen, dass der Landkreis nur noch an Unternehmen Aufträge vergeben soll, die einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen.

Rappen beanstandete den Beschluss, wie die Kreisverwaltung in Wismar mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Senders NDR 1 Radio MV. Rappen sagte: „Derzeit wäre die Erfüllung dieser Forderung eine freiwillige Selbstverpflichtung, die angesichts der Haushaltssituation des Landkreises jedoch gegen das Gesetz verstößt.“

 

Quelle: dpa

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