Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
23.12.2013, Deutschland

Bezug zum öffentlichen Auftragswesen

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält auch Punkte zum Öffentlichen Auftragswesen.

85 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeignet. Einzelne Punkte darin haben auch Auswirkungen auf das öffentliche Auftragswesen.

Bezug zum Vergaberecht

Tariftreueregelung auf Bundesebene

Seite 69: Auf Länderebene bestehen bereits Vergabegesetze, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen. Wir werden eine europarechtskonforme Einführung vergleichbarer Regelungen auch auf Bundesebene prüfen. Im Ergebnis dürfen damit keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden.

Konzessionsvergabe von Energienetzen

Seite 59: Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.

Reformkommission für Großprojekte

Seite 117: Große öffentliche Bauvorhaben müssen in puncto Baukosten und Termintreue wieder verlässlicher werden. Die eigens eingerichtete „Reformkommission Großprojekte“ wird 2015 hierzu Vorschläge vorlegen. Auf dieser Basis werden wir prüfen, welche Änderungen im Planungsrecht, im Vergaberecht, im Haushaltsrecht und in weiteren Anwendungsgebieten vorgenommen werden sollen. Mit einer Baukostensenkungskommission überprüfen wir preistreibende und überdimensionierte Standards und Kosten von Materialien und Verfahren insbesondere der energetischen Sanierung.

Bezug zum Beschaffungsgegenstand IT

Open Source

Seite 20 […]: Als Alternative zu den geschlossenen digitalen Ökosystemen unterstützt und fördert der Bund im Software-Bereich gerade auch die Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen und setzt sich dafür auch auf europäischer Ebene ein.

IT-Beschaffung, Open Source

Seite 152: Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand müssen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Bei Ausschreibungen sollen Sicherheitsstandards vorgegeben und wenn möglich Open-Source-Lösungen erwogen werden.

IT-Ausstattung der Sicherheitsbehörden

Seite 148: Wir bauen die Kapazitäten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und auch des Cyber-Abwehrzentrums aus. Wir verbessern die IT-Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden.

10% des Budgets für IT-Sicherheit

Seite 148: Die Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden.

Bezug zum Beschaffungswesen

Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Seite 118: Für uns ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. […] Wir verstärken die nationalen Nachhaltigkeitsziele und setzen sie um, wie etwa im öffentlichen Beschaffungswesen. […]

Standardisierung von Beschaffungsvorgängen

Seite 152 […]: Ein Programm „Digitale Verwaltung 2020“ für verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung soll dazu auf den Weg gebracht werden. Bei den Beschaffungen des Bundes werden wir die Prozesse standardisieren und nach Möglichkeit digitalisieren.

Potenzielle Haftungsbedingungen

Seite 148: IT-Hersteller und -Diensteanbieter sollen für Datenschutz-und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften.

Öffentlich-Private-Partnerschaften, ÖPP

Seite 40 […]: Wir wollen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern oder Infrastrukturgesellschaften als zusätzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projekte wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dies muss ebenso wie bei Betriebsvergaben in jedem Einzelfall transparent und unabhängig nachgewiesen werden. Wir gestalten ÖPP mittelstandsfreundlicher aus. Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden wir evaluieren und standardisieren.

Interkommunale Kooperation

Seite 91: Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns soweit erforderlich EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen.
Zum Koalitionsvertrag auf den Internetseiten der CDU gelangen Sie hier.

Zurück
Ähnliche Nachrichten