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Service, Nachrichten
15.08.2012, Bremen

Bremen: Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohnes

Das "Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohnes in Bremen" vom 17. Juli 2012 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt veröffentlicht.

§ 7 des Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohnes in Bremen beinhaltet eine Regelung des Mindestlohns bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Danach wird die Durchsetzung des Mindestlohns im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Tariftreue- und Vergabegesetz geregelt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz selbst wird in § 9 so geändert, dass dort kein fester Betrag mehr genannt wird, sondern Bezug auf § 9 des Landesmindestlohngesetzes genommen wird. Gemäß § 9 Abs. 3 beträgt der Mindestlohn 8,50 EUR. Das Gesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohnes in Bremen tritt am 01.09.2012 in Kraft.

Das Gesetz können Sie hier nachlesen.

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