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Service, Nachrichten
17.06.2016, Bremen

Änderungen Landesvergaberecht

In Bremen ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Ende April 2016 in Kraft getreten.

Im geänderten „Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe“ (Tariftreue- und Vergabegesetz) steht vorallem die Erhöhung der bestehenden Wertgrenzen im Fokus. So können etwa VOB– oder VOL-Aufträge freihändig vergeben werden, soweit der Auftragswert unter 50.000 Euro liegt. Bauaufträge, die einen Auftragswert von 500.000 Euro nicht erreichen, und VOL-Aufträge, deren Auftragswert unter 100.000 Euro liegt, können ohne weitere Einzelfallbegründung über eine beschränkten Ausschreibung vergeben.

Zudem erhalten nur jene Unternehmen einen Auftrag im Bereich Dienstleistung des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene sowie Bau, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen. In den Ausschreibungsunterlagen ist der maßgebliche Tarifvertrag anzugeben. Der öffentliche Auftraggeber fordert die Erklärung nur bei Bauaufträgen, die für den Binnenmarkt der Europäischen Union nicht von Bedeutung sind.

Bis zum 31. Mai 2021 legt der Senat den Bürgern einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Vergaberegelungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz vor. Hierfür ist eine Evaluation notwendig, die im geändert Gesetz beschlossen wurde.

Quelle: Monatsinfo 6/2016, forum vergabe e.V.

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