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Service, Nachrichten
18.05.2015, Bremen

Verordnung über die Organisation von Bauvergaben

In Bremen ist die Verordnung über die Organisation von Bauvergaben in Kraft getreten.

In Bremen ist die „Bremische Verordnung über die Organisation von Bauvergaben durch die zentrale Service- und Koordinierungsstelle – BremBauvergabeV“ vom 21.04.2015 am 25.04.2015 in Kraft getreten.

Sie schafft die Voraussetzungen für die Einrichtung einer zentralen Service- und Koordinierungsstelle beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Diese soll das Vergabewesen im Baubereich überschaubar und das Bauvergabeverfahren so gestalten, dass mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen können und das Vorgehen der öffentlichen Auftraggeber so weit wie möglich vereinheitlichen.

Zu diesem Zweck ist die zentrale Service- und Koordinierungsstelle befugt, einheitliche Vertragsbedingungen, Verfahrens- und Formvorschriften zu erlassen, die grundsätzlich für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich sind und im Internet zugänglich gemacht werden.

Um dies zu ermöglichen, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, der zentralen Service- und Koordinierungsstelle über die von ihnen praktizierte Vorgehensweise bei der Vergabe von Bauaufträgen umfassend Auskunft zu erteilen und ihr die verwendeten Vergabestandards, wie beispielsweise Muster, Formulare, Entscheidungshilfen, Leitfäden oder sonstige vorformulierte Dokumente zur Verfügung zu stellen. Zudem darf die zentrale Service- und Koordinierungsstelle Wirtschaftsteilnehmer, ihre Interessenvertretungen, Kammern und Verbände beraten und zu konkreten Verfahren auch Empfehlungen aussprechen.

Die zentrale Service- und Koordinierungsstelle ist gemäß § 5 BremBauvergabeV verpflichtet, dem Senat jeweils zum 30.04. jedes zweiten Jahres, erstmals am 30.04.2016, einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen, der vom Senat veröffentlicht wird.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 05/2015

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